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FBI Immobilien GmbH
FBI Immobilien GmbH

FBI Immobilien GmbH

 
St. Ruprechter Str. 10
9020 Klagenfurt
Tel.: 0664 / 92 55 180

Nebenkosten

Als konzessionierter Immobilienmakler unterliegen wir den strengen gesetzlichen Vorschriften gemäß der Maklerverordnung, dem Konsumentenschutzgesetz und dem HGB.

Sie wird zunächst interessieren:

  • Keine Kosten oder Provision bis zum erfolgreichen Miet- oder Kaufabschluss bzw. Vertragsabschluss!D.h. Objektbesichtigungen bzw. Termine jeglicher Art sind unverbindlich und Bearbeitungsgebühren, Einschreibgebühren, Inseratskosten, u.ä. sind kostenlos.
  • Der Makler muß mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes Ihre Interessen vertreten.
  • Der Makler ist zu gewissenhafter Information verpflichtet.
  • Bei Bedarf berät Sie Ihr Makler über Finanzierungsmöglichkeiten und Förderungen.

I.Kaufverträge

1. Grunderwerbssteuer vom Wert der Gegenleistung
Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich
3,5 %
2. Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht)
1,1 %
3. Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren
4. Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich)
5. Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen - Übernahme durch den Erwerber:
Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50% des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens.
6. Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibungen der Gemeinde (Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung des Grundstücks) sowie Anschlußgebühren und -kosten (Wasser, Strom, Gas, Telefon etc.)
7. Vermittlungsprovision (Höchstprovision)

 

Bei Kauf, Verkauf oder Tausch von    

  • Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen 
  • Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird
  • Unternehmen aller Art
  • Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück

Bei einem Wert von

  • bis EUR 36.336,--: je 4%
  • von EUR 36.336,-- bis EUR 48.448,--: EUR 1.453,--
  • ab  EUR 48.449,--: je 3%

jeweils zuzüglich 20% USt

 

II. Mietverträge

  1. Vergebührung des Mietvertrages (§ 33 TP 5 GebG):

1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. USt), höchstens das

18fache des Jahreswertes, bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des dreifachen            Jahreswertes. Seit 1.7.1999 ist der Bestandgeber (bzw. in dessen Vertretung z.B. der      Makler, Hausverwalter, Rechtsanwalt oder Notar) verpflichtet, die Gebühr selbst zu       berechnen und abzuführen. Bei befristeten Bestandverträgen über Gebäude oder       Gebäudeteile, die überwiegend Wohnzwecken dienen, sind die Gebühren ab diesem    Zeitpunkt mit dem Dreifachen des Jahreswertes begrenzt.

 

  1. Vertragserrichtungskosten nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters.

       

  1. Vermittlungsprovision

      Für die Berechnung der Provision wird der Bruttomietzins herangezogen.

      Dieser besteht aus:

      Haupt- oder Untermietzins,

      anteilige Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben,

      Anteil für allfällige besondere Aufwendungen (z.B. Lift),

      allfälliges Entgelt für mitvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände oder

      sonstige zusätzliche Leistungen des Vermieters.

 

Für die Berechnung der Provisionsgrundlage ist die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomietzins

einzurechnen. Die Heizkosten sind ebenso wenig miteinzurechnen, wenn es sich um die

Vermittlung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach den mietrechtlichen

Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf (Angemessener Mietzins,

Richtwertmietzins).

Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5% kann zusätzlich mit dem

Vormieter vereinbart werden.

A) Vermittlung von

Mietverträgen (Haupt- und

Untermiete) über Wohnungen

und Einfamilienhäuser durch

Immobilienmakler,

 

Höchstprovision zuzüglich 20 % USt

 

Vertragsdauer

Vermieter

Mieter

Unbefristet oder Befristung länger

als 3 Jahre

3 Bruttomonatsmietzinse

 

2 Bruttomonatsmietzinse

 

Befristung bis zu 3 Jahren

3 Bruttomonatsmietzinse

1 Bruttomonatsmietzinse

Vereinbarung einer

Ergänzungsprovision bei

Verlängerung oder Umwandlung in

unbefristetes Mietverhältnis

Ergänzung auf

Höchstbetrag unter

Berücksichtigung der

gesamten Vertragsdauer,

höchsten jedoch ½ BMM

Ergänzung auf

Höchstbetrag unter

Berücksichtigung der

gesamten Vertragsdauer,

höchsten jedoch ½ BMM

 

B) Vermittlung von Wohnungen

durch einen mit der Verwaltung

betrauten Hausverwalter (nicht

anzuwenden, wenn an der

vermittelten Wohnung

Wohnungseigentum besteht und

Auftraggeber nicht

Mehrheitseigentümer ist)

Höchstprovision zuzüglich 20 % USt

 

Vertragsdauer

Vermieter

Mieter

Unbefristet oder Befristung länger

als 3 Jahre

2 Bruttomonatsmietzinse

 

1 Bruttomonatsmietzinse

 

Befristung auf mind. 2 jedoch nicht

mehr als 3 Jahre

2 Bruttomonatsmietzinse

½ Bruttomonatsmietzinse

 

Befristung kürzer als 2 Jahre

1 Bruttomonatsmietzinse

½ Bruttomonatsmietzinse

Vereinbarung einer

Ergänzungsprovision bei

Verlängerung oder Umwandlung in

unbefristetes Mietverhältnis

Ergänzung auf

Höchstbetrag unter

Berücksichtigung der

gesamten Vertragsdauer,

höchsten jedoch ½ BMM

Ergänzung auf

Höchstbetrag unter

Berücksichtigung der

gesamten Vertragsdauer,

höchsten jedoch ½ BMM

 

C) Vermittlung von

Geschäftsräumen aller Art

(Haupt- und Untermieten)

Höchstprovision zuzüglich 20 % USt

 

Vertragsdauer

Vermieter

Mieter

Unbefristet oder Befristung länger

als 3 Jahre

3 Bruttomonatsmietzinse

 

3 Bruttomonatsmietzinse

 

Befristung auf mind. 2 jedoch nicht

mehr als 3 Jahre

3 Bruttomonatsmietzinse

2 Bruttomonatsmietzinse

 

Befristung kürzer als 2 Jahre

3 Bruttomonatsmietzinse

1 Bruttomonatsmietzinse

Vereinbarung einer

Ergänzungsprovision bei

Verlängerung oder Umwandlung in

unbefristetes Mietverhältnis

 

Ergänzung auf

Höchstbetrag unter

Berücksichtigung der

gesamten Vertragsdauer

Die Überwälzung der Vermieterprovision (max. 3 BMM) auf den Geschäftsraummieter kann

vereinbart werden (§ 12 IMVO).

Über Detailbestimmungen bei Invest-Ablösen, Mietvertragsverlängerungen etc. informieren wir Sie gern im konkreten Fall. Vorstehende Informationen sind nur ein kleiner Auszug aus dem umfangreichen Gesetzeswerk.

 

 

Walter Stromberger - FBI Immobilien GmbH - St. Ruprechter Str. 10 - 9020 Klagenfurt - Kärnten - Tel.: 0664 / 92 55 180